Die grössten Irrtümer bei Verkehrsregeln

Der Schweizer Katalog der Verkehrsregeln ist sehr umfangreich. Wir haben uns einmal mit einigen Regeln und Irrtümern beschäftigt und bringen etwas Klarheit.

15968 Artikel 36 im Regelquiz min Basel unterwegs

Haben Fussgänger am Zebrastreifen immer Vortritt?

Fussgänger haben Vortritt, während sie sich auf dem Fussgängerstreifen befinden und während sie auf dem Trottoir stehen und klar ersichtlich die Strasse überqueren möchten. Jedoch darf das Vortrittsrecht nicht erzwungen werden. Falls ein Auto also bereits so nahe und schnell unterwegs ist, dass es nicht mehr bremsen kann, hat der Fussgänger keinen Vortritt. Wenn eine Verkehrsinsel oder eine Mittelinsel den Fussgängerstreifen in zwei Teile trennt, gilt jeder Teil des Übergangs als selbstständiger Streifen. Beachtet! Wenn ein Tram auf der Fahrbahn fährt hat dieses auch bei einem Zebrastreifen Vortritt.

E-Trottis auf dem Trottoir. Erlaubt oder nicht?

Nein, das ist nicht erlaubt. E-Trottis oder Segways sind im Strassenverkehr dem Velo gleichgestellt. Die Benützung von Velowegen und -streifen ist daher obligatorisch. Sind diese nicht vorhanden wird auf der Fahrbahn gefahren. Das Trottois ist und bleibt tabu. Alle Regeln zu den E-Trottis findet ihr hier.

Brauche ich auf dem E-Bike einen Velohelm?

Gemäss Gesetz musst du einen Velohelm tragen, sobald es sich um ein sogenanntes «schnelles E-Bike» handelt. Das sind die E-Bikes mit der gelben Nummer, die bis 45 km/h schnell fahren können. Für E-Bikes, die nur bis 25 km/h schnell fahren können, ist das Tragen eines Helmes nicht obligatorisch. Infos zum Velohelm findest du in unserem Blog.

Dürfen schnelle E-Bikes auf dem Veloweg fahren?

Schnelle E-Bikes müssen sogar den Veloweg benutzen, wenn parallel eine normale Strasse verläuft. Jedoch führt das Vorbeirauschen eines E-Bikes häufig zu Schrecksekunden für die Fahrer von normalen Velos und Fussgänger. Wir empfehlen deshalb, Rücksicht auf die Mitmenschen im Verkehr zu nehmen und das Tempo zu drosseln.

Haftet ein Fussgänger bei einem Unfall, der aus eigener Unachtsamkeit entstanden ist?

Im Strassenverkehrsrecht ist es grundsätzlich so geregelt, dass die stärkeren Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen müssen. Also auf Velofahrende und Fussgänger. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich Velofahrende und Fussgänger aus der Pflicht ziehen können. Für die sogenannten Smombies kann beispielsweise beim unachtsamen Überqueren der Strasse schnell auch eine teure Rechnung bevorstehen. Denn wie oben beschrieben, darf er seinen Vortritt nicht erzwingen. Wenn ein Fussgänger auf den Fahrzeugverkehr nicht entsprechend achtet, handelt er in der Regel grob fahrlässig.

Hilfreiche Tipps und wichtige Hinweise rund um deine Sicherheit zu Fuss oder mit dem Velo findest du immer aktuell bei uns online.

Und wie fit bist du bei den gängigsten Verkehrsregeln?