Velostrasse – alles Zweirad, oder was?
Auf Velostrassen sollen Fahrräder sicher, bequem und zügig vorankommen. Sie führen durch Tempo 30-Zonen. Die Velostrassen sind gegenüber den einmündenden Strassen vortrittsberechtigt. Du musst also nicht jedesmal nach der «Rechts vor Links»-Regel stoppen und kommst flott voran. Anders als es der Name vielleicht erwarten lässt, sind aber auch Autos in der Velostrasse erlaubt.
Seit 2016 gibt es die Velostrassen-Schilder und die grossen Velopiktogramme in Basel. Was in verschiedenen Schweizer Städten zunächst als Pilotversuch begann, kommt nun ins Gesetz. In Basel findest du Velostrassen in der Mühlhauserstrasse zwischen dem Kannenfeldplatz und der Elsässerstrasse sowie auf dem St. Alban-Rheinweg zwischen dem Mühlenberg und der Schwarzwaldbrücke. Mal schauen, wann die nächsten Velostrassen in Basel folgen.
Freie Fahrt voraus: Rechtsabbiegen bei Rot für Velos
Diese Signaltafel bedeutet gute Neuigkeiten für Velofahrende: Wie der Bundesrat gerade beschlossen hat, ist dir das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel gestattet, wenn du dieses Schild siehst. Achte jedoch auf Fussgänger oder andere Verkehrsteilnehmer, die deinen Weg kreuzen könnten. Sie haben Vortritt.
Gut zu wissen: Im Rahmen eines 2013 und 2016 durchgeführten Pilotprojekts konnten die Vorteile der Signaltafel belegt werden. Die Regelung wurde an zwölf Kreuzungen in Basel ausgiebig getestet und beobachtet – und schliesslich für gut befunden. Ab 2021 dürfen auch andere Städte mit dieser Regel nachziehen. Auch in Basel sollen weitere Kreuzungen dazukommen.
Begegnungszone: Fussgänger an erster Stelle
Die wichtigste Regeln in der Begegnungszone: Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt. Die Durchfahrt ist für alle Fahrzeuge, also auch für Velos und E-Bikes bis maximal 20 km/h erlaubt. Sei fair und halte dich daran. Denn in Begegnungszonen spielen Kinder und toben sich nach Herzenslust aus. Deswegen ist für allen Verkehrsteilnehmer Vorsicht das oberste Gebot!
Neben oben genanntem Trio gibt es viele weitere Verkehrsschilder, die man täglich sieht. Teste dein Wissen jetzt! Denn Sicherheit im Strassenverkehr ist etwas, das uns alle angeht.
Radweg:
Das bekannte Verkehrsschild lässt erkennen, dass es sich bei diesem Weg um einen ausgewiesenen Bereich speziell für Velos und E-Bikes handelt. Sie müssen die Radwege benutzen. Auch wenn der Radweg den Velos vorbehalten ist: Falls es einmal kein Trottoir gibt, dürfen auch Fussgänger und Nutzer von «fahrzeugähnlichen Geräten» (also beispielsweise Trottis ohne Elektro-Antrieb oder Inline-Skates) den Radweg benutzen.
Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen:
Meins und Deins. Jeder Verkehrsteilnehmer hat hier seinen zugewiesenen Bereich zu benutzen. Die Verkehrsflächen werden durch eine weisse Markierung getrennt. So sind die Regeln eigentlich ganz klar, oder?
Gemeinsamer Rad- und Fussweg:
Hier geht es gemischt zu. Weist ein Verkehrsschild auf einen gemeinsamen Rad- und Fussweg hin, ist dieser von Fussgängern, Velos und E-Bikes auch gemeinsam zu benutzen. Es gibt hier keine getrennten Bereiche. Logische Konsequenz? Rücksichtnahme steht an erster Stelle! Bist du mit dem Velo unterwegs und ein Fussgänger kreuzt deinen Weg, dann nimm bitte Rücksicht oder halte an und steige ab, falls es mal eng werden sollte. So steht es im Gesetz!
Velo gestattet – Fussweg mit Zusatztafel:
In erster Linie sind hier Fussgänger unterwegs. Die Durchfahrt mit dem Velo ist aber erlaubt. Dabei geniessen Fussgänger und Fussgängerinnen stets das Vortrittsrecht. Als Velo bist du also nur zu Gast! Du möchtest diesen Bereich mit deinem E-Bike befahren, das eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreicht? In diesem Fall ist der Motor auszuschalten und rücksichtsvoll mit Pedalkraft zu fahren.
Fussweg:
Für erwachsene Biker gilt: Durchfahrt verboten! Ab 2021 dürfen Kinder bis 12 Jahren auf dem Trottoir mit dem Velo fahren, sofern kein Radweg oder Velostreifen vorhanden ist. In jedem Fall müssen Fussgänger und Nutzer fahrzeugähnlicher Gefährte diesem Weg folgen, wenn sie dieses Schild sehen.
Fussgängerzone:
Erblickst du dieses Schild, ist klar – hier beginnt eine Fussgängerzone. Hier dürfen Fussgänger flanieren. Lediglich «fahrzeugähnliche Geräte», wie Tretroller oder Inlineskates dürfen auch noch der Fortbewegung dienen. Velos, E-Bikes oder Elektrotrottis müssen hier geschoben werden.
Bist du in Basel schon mal auf ein Verkehrsschild gestossen, dessen Bedeutung dir überhaupt nicht klar war? Sende uns ein Foto oder beschreib es per Facebook-Privatnachricht – wir verraten dir, wofür es steht!