Rote Ampel überfahren - unschuldig schuldig?

War es schon rot oder doch noch grün? Wenn es an einer Kreuzung mit Ampel kracht, steht diese Frage oft im Mittelpunkt. In Basel können moderne Lichtsignalanlagen bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen einen Beitrag leisten.

16321 rote ampel schuld Basel unterwegs

Ampeln, im Fachdeutsch als Lichtsignalanlagen bezeichnet, erfassen sehr viele Daten, um eine sichere und optimale Steuerung des Verkehrs zu ermöglichen. Fussgängerdrücker, Tram- und Busanmeldungen, Induktionsschlaufen – all diese technischen Einrichtungen liefern Informationen, die den optimalen Betrieb und Verkehrsablauf gewährleisten.

Diese Daten werden als Detektorinformationen bezeichnet. Sie werden in der Lichtsignalanlage verarbeitet und gespeichert. Parallel dazu werden die Zustände der Ampeln, also Rot, Gelb oder Grün, in einem sogenannten Signalplanschreiber, aufgezeichnet.

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Wer fuhr bei Rot?

Und was passiert nun, wenn es an einer Kreuzung kracht? Oftmals behaupten dann die verschiedenen Verkehrsteilnehmer, sie seien bei Grün gefahren. Aber woher weiss man, wer tatsächlich bei Grün gefahren ist und wer das Rotlicht missachtet hat?

Kommt es zum Streitfall, kann die Kantonspolizei Basel-Stadt die oben beschriebenen Detektorinfomationen zur Klärung von Verkehrsunfällen anfordern. Gemeinsam mit dem aufgezeichneten Signalplan und weiteren Angaben, wie etwa Zeugenaussagen, helfen sie, den Zeitraum des Unfalls zu analysieren, auszuwerten und in einer Unfallexpertise festzuhalten. Damit lässt sich in der Regel nachweisen, wer zur fraglichen Zeit auf welcher Spur ein Rotlicht missachtet hat.

Die Aufbereitung der Informationen ist allerdings nicht ganz einfach und kann sehr zeitintensiv sein. Und nicht immer stehen alle Daten in genügender Qualität zur Verfügung, um den Unfallhergang eindeutig zu klären, beispielsweise bei sehr grossen, komplexen Kreuzungen.

 

Ordnungsbusse oder mehr…

Am besten ist es natürlich, wenn du das Rotlicht konsequent beachtest. Das erspart jede Menge Ärger und die Ordnungsbusse von 250 Franken. Das Ordnungsbussenverfahren ist übrigens dann ausgeschlossen, wenn ein Sachschaden verursacht worden ist oder gar Menschen verletzt oder zumindest gefährdet wurden.

Dann entscheiden die Gerichte. Je nach Situation kann der Lenker wegen grober Verkehrsregelverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Also Fuss vom Gas, insbesondere bei schlechter Sicht! Eigentlich logisch, oder?