Rot ist nicht gleich Rot!

Basel hat es vorgemacht! Nun darf man es in der ganzen Schweiz! Velos dürfen an einer roten Ampel nach rechts abbiegen! Ganz legal, aber nur wenn es ein zusätzliches Schild hat!

16384 Rechtsabbiegen Titelbild Basel unterwegs

Basel ist Vorreiter in vielen Dingen – auch in Mobilitätsfragen. Als erste und einzige Stadt der Schweiz hat Basel das freie Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende untersucht. Mit dem Ergebnis: Es funktioniert und es ist sicher.

Das freie Rechtsabbiegen bei Rot wurde zum 1. Januar 2021 in das Schweizerische Strassenverkehrsrecht aufgenommen. Das kleine Schild «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» darf nun also ganz offiziell neben der roten Ampel angebracht werden. Und das in der gesamten Schweiz – dank Basel!

Aber wie funktioniert das nun genau? Wann darf ich bei Rot fahren und wann nicht? Eigentlich ganz einfach: Nur da wo es so ein Schild hat, dürft ihr mit einem Velo, Mofa oder auch Elektro-Trotti bei Rot nach rechts abbiegen. Natürlich immer mit der nötigen Vorsicht und ohne Vortritt, denn andere Verkehrsteilnehmer haben in dieser Zeit Grün. Alles klar?

Am besten du schaust dir mal das Erklärvideo an:

 

Wann kann das Rechtsabbiegen bei Rot überhaupt ermöglicht werden?

Jetzt klingt das alles so gut, dass du dich vielleicht fragst: Wieso ist das nicht an allen Kreuzungen möglich? Die wichtigste Antwort dazu findet sich in Artikel 69a der Signalisationsverordnung:

Das Signal «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» (5.18) darf nur dann neben dem roten Licht angebracht werden, wenn die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Grundsätzlich muss eine der beiden folgenden Situationen gegeben sein:

Situation 1: Velostreifen vorhanden

Es gibt einen separaten Velostreifen und eine gelbe Haltelinie für Velos nach der weissen Haltelinie für den übrigen Fahrzeugverkehr.

Situation 2: Kein Velostreifen vorhanden

Falls es vor einer Kreuzung keinen Velostreifen gibt, kann das Rechtsabbiegen bei Rot nur eingerichtet werden, wenn:

Die Spurbreite mindestens 3,20 Meter beträgt

und

der motorisierte Verkehr entweder nicht rechts abbiegen darf (Bild links), oder es eine separate Spur nur für Rechtsabbieger gibt (Bild rechts).

Rechtsabbiegen bei Rot nicht möglich

Gibt es einen gemeinsamen Fahrstreifen für mehrere Richtungen, haben sich die rechtsabbiegenden Fahrzeuge rechts einzuordnen. Ohne Velostreifen bleibt dann kein Platz für Velofahrende, um rechts an den stehenden Fahrzeugen vorbeizufahren – wie in der Abbildung gut zu erkennen ist. Deswegen ist es an solche Kreuzungen nicht möglich, das Rechtsabbiegen bei Rot einzurichten.

 

Fun Fact: Die Kreuzung Eulerstrasse/Schützenmattstrasse ist die erste in Basel, an der an allen vier Strassenabschnitten das Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende erlaubt ist.