«Dasch es Trottoir, du weichi Nuss!»

Nicht selten geraten Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Trottoir durch andere Verkehrsteilnehmer in Bedrängnis: rücksichtslose Velofahrer, E-Trottis, Lieferwagen und «nur ganz kurz» parkierte Autos oder Töffs. Kommen dann noch Werbeschilder und Baustellen dazu, bleibt kaum noch Platz zum Laufen…

16624 fairness strassenverkehr Basel unterwegs

Grundsätzlich ist das Trottoir den Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten. Es darf weder von Velos und E-Bikes noch E-Trottinetts benutzt werden. Aber es gibt – wie fast überall im Leben – natürlich auch Ausnahmen. Heute starten wir mit den Kindervelos, Trottis und Skateboards.

 

Mit dem Kindervelo…?

Vorschulfplichtige Mädchen und Jungen auf Kindervelos dürfen auf dem Trottoir fahren. Seit dem 1. Januar 2021 ist eine weitere Regelung hinzukommen. Sie besagt, dass auch Kinder bis 12 Jahren mit dem Velo auf dem Trottoir fahren dürfen – allerdings nur dann, wenn keine Velowege oder Velostreifen vorhanden sind.

Auch wenn Kinder auf dem Trottoir mit dem Velo unterwegs sind, gilt natürlich, dass sie ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen müssen. Sie sollen sich also gegenüber Fussgängerinnen und Fussgängern rücksichtsvoll verhalten und ihnen den Vortritt gewähren. Hierzu hat Pro Velo Schweiz zusammen mit Fussverkehr Schweiz die Informationskampagne «Walk’n’roll» herausgebracht.

Mit Trottinett, Skates und Skateboard…?

Und wie sieht es mit Trottis, Inlineskates oder Skateboards aus? Diese Fahrzeuge (man spricht hier in der Fachwelt von FäG oder fahrzeugähnlichen Geräten) dürfen das Trottoir ebenfalls benützen. Auch hier ist Rücksichtnahme gefragt. Denn nicht selten fahren diese sehr nahe und zu schnell an den Fussgängerinnen und Fussgängern vorbei. Das ist dann eine unangenehme Begegnung, die sich mit etwas Rücksicht und Respekt leicht vermeiden liesse.

Schaut man die offiziellen Regelungen an, heisst es: Benutzer von fahrzeugähnlichen Geräten müssen die Geschwindigkeit und die Fahrweise stets den Umständen und den Besonderheiten des Geräts anpassen. Insbesondere müssen sie auf Fussgängerinnen und Fussgänger Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt gewähren.

 

Regeln, Rücksicht und Toleranz

Leider sind die Verkehrsregeln nicht allen präsent, werden im Alltag vergessen oder bewusst nicht eingehalten. Das Zusammenleben in einer dicht bebauten Stadt mit den verschiedenen Verkehrsteilnehmern und ihren Ansprüchen und Bedürfnissen kann aber nur mit Rücksicht, Respekt und Toleranz funktionieren – und der Einhaltung von Regeln.

Was es noch für Ausnahmen gibt, wo parkierte Fahrzeuge und Velos (nicht) erlaubt sind und wie sich Städte und Verbände für ein rücksichtsvolles Miteinander einsetzen, könnt ihr in Kürze im zweiten Teil lesen.