Teil 2: «Dasch es Trottoir, du weichi Nuss!»

Nicht selten müssen Zufussgehende auf die Strasse ausweichen, weil ein parkierter Lieferwagen, ein Auto, Velos oder E-Trottis den Weg versperren. Und das, obwohl das Trottoir den Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten ist.

16628 ruecksicht verkehr Basel unterwegs

Im Teil 1 von «Dasch es Trottoir, du weichi Nuss!» habt ihr schon erfahren, in welchen Fällen Fussgänger nicht allein auf dem Trottoir sind. Denn Kindervelos, Skateboards und Trottis (nicht E-Trottis!) sind erlaubt – es braucht dann aber besondere Rücksichtnahme. Heute geht’s um Hindernisse auf dem Trottoir.

 

Parkierte Autos, Velos, E-Trottis

Fast jeden dritten Weg legen die Baslerinnen und Basler zu Fuss zurück. Zu Fuss gehen ist also die beliebteste Fortbewegungsart. Weniger beliebt sind dabei «ungebetene Gäste». Nicht selten stören abgestellte Fahrzeuge Fussgängerinnen und Fussgängern, sodass sie sogar auf die Strasse ausweichen müssen. Das schränkt die Mobilität nicht nur ein, sondern kann auch gefährlich werden. Besonders schwierig, bis unmöglich, wird es für Personen mit Gepäck, Kinderwagen oder Menschen im Rollstuhl.

Daher gibt es auch hier ganz klare Regeln: Velos, E-Bikes und E-Trottis dürfen nur dann auf dem Trottoir abgestellt werden, wenn keine Parkfelder zur Verfügung stehen. Darüber hinaus muss für Fussgänger ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleiben. Für andere Fahrzeuge ist das Parkieren auf dem Trottoir untersagt, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen. Ohne eine solche Signalisation dürfen sie auf dem Trottoir nur halten zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen. Und auch dann muss für die Fussgängerinnen und Fussgänger stets ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleiben. Sowohl die Ladetätigkeit als auch das Ein- und Aussteigenlassen müssen rasch erfolgen.

 

Genug Platz und Sicherheit für Fussgänger

Zu Fuss gehen ist umweltschonend, kostengünstig, flexibel, leise und gut für deine Gesundheit. Und nicht zu vergessen: Es braucht so wenig Platz, wie kein anderes Verkehrsmittel. Dem Kanton ist es daher ein grosses Anliegen, den Fussgängerinnen und Fussgängern sichere und attraktive Flächen zur Verfügung zu stellen. Der Verkehr wird beruhigt, Strassen und Plätze werden aufgewertet und laden zum Verweilen ein.

Klare Regeln und entsprechende Kontrollen tragen dazu bei, dass Fussgänger sicher und komfortabel unterwegs sind. Es braucht aber mehr! Nur wenn wir uns alle (immer mal) an die eigene Nase fassen und mit gutem Beispiel vorangehen – und weniger auf andere mit dem Finger zeigen – klappt es in einer engen und dicht bebauten Stadt, wie Basel.

Kampagnen wie Fair im Verkehr oder die Velocharta für fussgängerfreundliches Velofahren rufen uns das immer wieder in Erinnerung. Denn im hektischen Alltag geht die Fairness gern einmal vergessen. Zum Glück gibt es aber auch viele positive Momente, nette Begegnungen oder ein Lächeln auf unseren Strassen. Am besten gehst du mit gutem Beispiel voran.