Die grössten Irrtümer bei Verkehrsregeln, Teil 2

Mit den Verkehrsregeln ist es so eine Sache: Manche liegen auf der Hand und sind uns allen klar, bei anderen kommen wir doch ganz schön ins Grübeln. Wirklich heikel wird es aber, wenn wir uns ganz sicher sind, Bescheid zu wissen – um nach kurzem Überlegen doch zu merken, dass alles ganz anders ist als gedacht.

17072 verkehrsregeln irrtuemer Basel unterwegs

Um dir den Durchblick zu verschaffen, haben wir uns wieder einige knifflige Fragen vorgeknöpft. Mehr davon findest du im ersten Teil unserer «Mythbuster»-Aktivitäten .

Muss ein ausfahrendes Auto im Kreisel das von hinten kommende Velo passieren lassen?

Zur Beantwortung dieser Frage müssen wir ein wenig ausholen. Im Kreisel gilt der «Linksvortritt». Deswegen musst du beim Einfahren in den Kreisel zuerst die bereits im Kreisel befindliche, von links kommenden Fahrzeuge vorbeilassen, bevor du fährst. Das ist klar und ist üblicherweise auch durch «Vortritt gewähren»-Schilder signalisiert. Die Regel gilt aber auch im Kreisel – hier ein typisches Beispiel: Du stehst auf deinem Velo bei der Einfahrt in den Kreisel rechts neben einem Auto. Ihr fahrt gleichzeitig los, du möchtest geradeaus weiter, das Auto will den Kreisel gleich an der ersten Ausfahrt nach rechts verlassen. Dann musst du dem Auto den Vortritt lassen, da es von links kommt. Mögliche Gefahrensituation lassen sich vermeiden, indem du schon bei der Einfahrt und im ganzen Kreisel in der Mitte der Spur fährst, wie es auch offiziell empfohlen wird. Und noch wichtiger: Indem alle im Kreisel Umsicht, Vorsicht und vor allem Rücksicht füreinander aufbringen, statt ihr Recht erzwingen zu wollen. Was für uns alle aber eh selbstverständlich ist, richtig?

Fahren Kinder unter 12 Jahren immer auf dem Trottoir?

Um sie besonders gut vor Unfällen zu schützen, dürfen Kinder bis zum Alter von 12 Jahre auf dem Trottoir fahren. Diese Regel gilt seit dem 1. Januar 2021 und damals wurde in der Presse recht ausführlich darüber berichtet. Eine wichtige Ausnahme ist aber vermutlich nicht allen bekannt: Ist ein Velostreifen oder ein Veloweg vorhanden, müssen auch Kinder diesen statt des Trottoirs zu nutzen. Auf dem Trottoir heisst es übrigens: Fussgängerinnen und Fussgänger haben immer Vortritt. Am besten läuft es natürlich auch hier mit gegenseitiger Rücksichtnahme.

Dürfen Velofahrende auf keinen Fall den Zebrastreifen benutzen?

Zebrastreifen sind Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten. Insofern stimmt die Annahme, dass VeloFAHRENDE hier nichts verloren haben. Es steht dir aber sehr wohl frei, beispielsweise bei besonders hohem Verkehrsaufkommen oder in unübersichtlichen Situationen, von deinem Velo abzusteigen und es über den Zebrastreifen zu schieben. Denn damit gehörst du zum Fussverkehr und hast die gleichen Rechte. Dabei gilt aber: Mach deine Absicht zur Überquerung klar erkenntlich und betritt den Zebrastreifen nicht überraschend. Übrigens dürfen Zebrastreifen auch von Verkehrsteilnehmenden mit sogenannten Fahrzeug-ähnlichen Geräten benutzt werden; dazu gehören unter anderem Inline-Skates und Trottis (nicht aber E-Trottis!). Besonders wichtig zu wissen: Das Tram hält an einem Fussgängerstreifen nicht für dich an. Ein Grund mehr, vor dem Überqueren aufmerksam zu sein! (Weisst du eigentlich, wer den Zebrastreifen erfunden hat?)

Haben Velos auf einer Velostrasse immer Vortritt?

Nein. Velos sind hier nicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmenden bevorzugt. Velostrassen sind aber dafür gedacht, vor allem Velofahrenden ein zügiges Vorwärtskommen in der Stadt zu ermöglichen. Deswegen sind die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber einmündenden Strassen vortrittsberechtigt (was in Tempo-30-Zonen sonst nicht der Fall ist). Die auffällige Kennzeichnung dient vor allem dazu, «stärkere» Verkehrsteilnehmende wie Autos darauf aufmerksam zu machen, dass hier mit besonders vielen Velofahrenden zu rechnen ist – und dass deswegen Aufmerksamkeit und Fairness von allen gefordert wird. Mehr über die Velostrassen in Basel erfährst du hier.

Basel unterwegs: nachhaltige Mobilität für Basel - Basel unterwegs gibt wertvolle Tipps zur Mobilität in Basel: Ob zu Fuss, mit dem Velo, oder kombiniert mit dem ÖV - so wird Basel zum Erlebnis!

Nochmals zurück zum Kreisel: Wann blinkt man eigentlich?

Beim Ausfahren ist die Frage schnell beantwortet: Du blinkst rechtzeitig vor deiner Ausfahrt, um deine Absicht allen anderen klar zu signalisieren. Aber wie steht es mit dem Blinken nach links, wenn du im Kreisel bleibst? Entgegen der gängigen Meinung ist das keineswegs verboten – vorgeschrieben ist es aber auch nicht. Noch eins: Falls du den Kreisel schon an der ersten Ausfahrt verlassen willst, darfst du durchaus schon bei der Einfahrt blinken, auch wenn das unüblich sein mag. Für Handzeichen auf dem Velo gelten übrigens exakt die gleichen Regeln. 

Und wie fit bist du bei den gängigsten Verkehrsregeln?

Basel, 6.10.2022