Ein faires Miteinander im Verkehr ist für alle entspannter und sicherer – ganz egal, ob du mit dem Auto, Töff, Velo, E-Scooter, zu Fuss oder im ÖV unterwegs bist. Doch allzu oft geht im hektischen Alltag die Fairness vergessen. «Fair im Verkehr» erinnert an die gegenseitige Rücksichtnahme und setzt sich für einen respektvollen, toleranten und freundlichen Umgang unter allen Verkehrsteilnehmenden ein.
Eigentlich ist es ziemlich einfach, sich nicht wie ein prähistorisches Raubtier zu verhalten.
- Halte dich an Verkehrsregeln wie z.B. Tempolimiten, Vortrittsregeln und Fahrverbote.
- Fahre oder laufe vorausschauend und mit Respekt vor anderen Verkehrsteilnehmenden.
- Bleibe freundlich und verzeih auch mal einen Fehler von anderen.
- Blick-Kontakt hilft bei der Verständigung – und auch ein Lächeln oder «Danke» ist nicht verboten.
Parkiere deine Fahrzeuge korrekt
Unfaires Verhalten gibt es aber nicht nur im fliessenden Verkehr. Falsch oder rücksichtslos parkierte Fahrzeuge sorgen ebenso für unangenehme und gefährliche Situationen. Sei es ein liegengelassener E-Scooter mitten auf dem Gehweg, ein abgestelltes Velo direkt vor dem Hauseingang oder ein falschparkiertes Auto in der Begegnungszone. Wir fassen für dich die wichtigsten Regeln zusammen.
Autos
- Achte darauf, dass dein Auto vollständig im Parkfeld parkiert ist und nicht darüber hinaus ragt.
- Parkieren im Halte- oder Parkverbot sowie auf Velostreifen und vor Zufahrten zu Gebäuden ist nicht erlaubt.
- In Begegnungszonen darfst du dein Auto nur an gekennzeichneten Stellen (Markierung oder Signal) parkieren.
- Parkieren auf Trottoirs ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich gekennzeichnet ist. Ansonsten darfst du auf dem Trottoir höchstens für den Güterumschlag oder um Personen ein- und aussteigen zu lassen, halten. Dabei muss jedoch mindestens 1,5 Meter Platz für Personen zu Fuss oder im Rollstuhl frei bleiben.
- An Orten, wo nur Güterumschlag erlaubt ist, darfst du mit deinem Auto einzig zum Ein- oder Ausladen von Waren oder Personen halten. Ein längeres Parkieren ist nicht erlaubt.
Velos, E-Bikes, E-Trottis
- Stelle dein Fahrzeug, wenn vorhanden, in Veloabstellanlagen oder ein Veloparkfeld.
- Velos, E-Bikes oder E-Trottis darfst du nur auf dem Trottoir abstellen, wenn mindestens 1,5 Meter Platz für Personen zu Fuss oder im Rollstuhl frei bleibt. Sie dürfen nicht mitten auf dem Trottoir oder im Wartebereich von einer ÖV-Haltestelle parkiert werden.
- Blockiere keine Haus- oder Garageneingänge.
- Die Benützung von blauen oder weissen Parkfeldern für Motorfahrzeuge sowie der gelbmarkierten Behindertenparkfelder ist nicht erlaubt.
Motorräder
- Dein Motorrad darfst du nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Parkplätzen parkieren.
- In blauen oder weissen Parkfeldern für Autos, auf den gelbmarkierten Behindertenparkfeldern sowie auf dem Trottoir darfst du dein Motorrad nicht abstellen.
In der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Altersheim ist besondere Rücksichtnahme beim Parkieren geboten, um die Sicherheit der besonders schützenswerten Personen zu gewährleisten.
Und noch ein Hinweis für alle Verkehrsteilnehmenden: Vermeide es, dein Fahrzeug an unübersichtlichen Stellen (z.B. Kurven, Verzweigungen oder Kuppen) zu parkieren, und blockiere keine Zufahrten für Rettungsfahrzeuge. Achte ausserdem darauf, die weissen taktil-visuellen Leitlinien für Blinde und Sehbehinderte grosszügig freizuhalten. Falls dies bei einer Anlieferung nicht möglich ist, platziere Leitkegel auf der Linie, um das Hindernis anzukündigen.
Fair am Fussgängerstreifen
Der Fussgängerstreifen ist ein Schutzraum für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden, besonders für Kinder, ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität. Wer diesen Vortritt ignoriert, gefährdet andere direkt und trägt zur Verunsicherung im Verkehr bei.
Wir appellieren an alle:
- Wer ein Fahrzeug fährt, trägt Verantwortung.
- Respektiere die Verkehrsregeln und zeige Rücksicht.
- Bremse ab, halte an und lass die Fussgänger sicher passieren!
Echte Fairness im Verkehr beginnt mit kleinen Gesten und mit dem Einhalten der Verkehrsregeln!
Fair auf dem Trottoir
Das Trottoir ist den zu Fuss gehenden Menschen vorbehalten. Mit dem E-Scooter und mit Velos darfst du das Trottoir nicht benutzen. Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren dürfen das Trottoir benutzen, wenn kein Velostreifen oder Veloweg vorhanden ist. Und auch normale Trottinetts ohne elektrischen Antrieb dürfen das Trottoir befahren. Achte dabei darauf, dass du niemanden gefährdest und genügend Abstand hältst. Wenn du eine blinde oder sehbehinderte Person mit weissem Stock kreuzt, halte kurz an oder steige von deinem Fahrzeug ab und stosse dieses.
Goppeloni, 5-Minuten-Theorie, How to Kreisel… Erinnerst du dich?
Fair im Verkehr ist eine gemeinsame Kampagne der Kantonspolizei und des Amts für Mobilität Basel-Stadt.